Kosten



Wer übernimmt die Kosten
                   der Psychotherapie?
Gesetzliche Krankenversicherung

Jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht darauf, sich psychotherapeutisch behandeln zu lassen.
Die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen – und zwar in allen Fällen, in denen sie zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist.
Bei der ambulanten Psychotherapie handelt es sich um eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte reicht aus.

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben. Viele private Krankenversicherungen lehnen jedoch einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein.
Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Diese Träger übernehmen die Therapiekosten, wenn der Therapieanlass in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, z.B. nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei dem für Sie zuständigen Träger.

Selbstzahler

Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein
Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung wird vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen uns getroffen.

Beihilfe

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle bei Psychologischen Psychotherapeuten im Rahmen der Verhaltenstherapie ist in der Regel möglich. Über das genaue Verfahren sollten Sie sich vor Aufnahme der Behandlung von Ihrer Beihilfestelle informieren lassen.


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